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Beglaubigung von Unterschriften

Zweck der Beglaubigung ist es,  den Nachweis zu erbringen, dass eine Person, von deren Identität sich der Notar überzeugt hat, die Unterschrift auch tatsächlich geleistet hat. Erforderlich ist daher, dass der Unterzeichner dem Notar persönlich gegenübersteht. Fernbeglaubigungen sind in Deutschland streng verboten.

Durch die Beglaubigung bestätigt der Notar also lediglich die Richtigkeit bzw. Echtheit der Unterschrift. Er übernimmt  weder Verantwortung für den Inhalt der unterschriebenen Erklärung noch hat er über deren rechtliche Tragweite zu belehren.  Etwas anderes gilt nur dann, wenn die zu beglaubigende Erklärung vom Notar selbst entworfen wurde.

Wir empfehlen daher, die Dokumente, die beglaubigt werden sollen, genau zu prüfen.

Sofern das Dokument im Ausland verwendet werden soll, ist evtl. eine Überbeglaubigung (Apostille) erforderlich, die wir gerne für sie einholen.

Beglaubigungen können kurzfristig vollzogen werden. Wir bitten entweder um Terminsvereinbarung oder telefonische Anfrage, ob ein Notar im Haus ist, damit Wartezeiten vermieden werden. Bitte bringen sie einen gültigen Lichtbildausweis mit.

 

Beglaubigung von Kopien/Abschriften

Auch Beglaubigungen von Zeugnissen oder anderen Urkunden fertigen wir gerne kurzfristig an. Wir bitten, das Dokument im Original mitzubringen. Die Kopien fertigen wir selbst. Die Dokumente können Sie unmittelbar wieder mitnehmen.