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Der Notar ist im Tagesgeschäft regelmäßig mit Fragen der Grunderwerbssteuer und der Erbschafts- und Schenkungssteuer befasst. Gleichwohl kann er in komplizierten Fallgestaltungen  der Unternehmensgründung und Umstrukturierung, der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, häufig aber auch bei Eheverträgen und im Immobilienrecht den Steuerberater nicht ersetzen.

Da fast alles, was beurkundet wird, steuerrechtliche Auswirkungen hat,  bzw. teilweise nur wegen der steuerlichen Auswirkungen beurkundet wird, ist es für uns und Sie wichtig, Klarheit über die steuerlichen Probleme und Risiken zu erhalten.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen uns und ihrem Steuerberater ist uns daher ein besonderes Anliegen. Nur durch eine gemeinsame Konzeptionierung lassen sich steueroptimale Gestaltungen verwirklichen.