Notare sind bundeseinheitlich verpflichtet, für Ihre Tätigkeit Kosten zu erheben. Maßgeblich für die Höhe der Kosten ist ein gesetzlich festgelegtes soziales Gebührensystem, welches ausschließlich auf den Geschäftswert der Angelegenheit abstellt, und nicht darauf, wie komplex, beratungs- oder zeitintensiv die Angelegenheit ist. Dies führt bei Tätigkeiten mit hohem Geschäftswert dazu, dass Tätigkeiten mit geringem Geschäftswert subventioniert werden.
Durch dieses System der Quersubventionierung soll gewährleistet werden, dass jedermann die gleiche notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig vom Wert seines Vermögens oder vom Wert des Beurkundungsgegenstandes.
Die gleiche Leistung kostet bei jedem Notar das Gleiche. Der Notar ist an die Gebührensätze des Gerichts- und Notarkostengesetzes gebunden und darf weder höhere noch geringere Gebühren erheben. Die Notarkostenrechnungen werden deshalb in regelmäßigen Abständen von Beauftragten der Landgerichtspräsidentin (der dienstaufsichtsführenden Behörde) überprüft.
Über die zu erwartenden Kosten geben wir Ihnen gerne Auskunft. Die Bundesnotarkammer stellt einen Gebührenrechner zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Rechners können Sie sich einen ersten Überblick über die Gebührenhöhe verschaffen.